Kostenfrei, genehmigungspflichtig oder gebührenpflichtig? Hier erfahren Sie mehr über mögliche Entwässerungswege.
Dachentwässerung
Ob Flachdach oder geneigtes Dach: Die Niederschlagswassergebühren ergeben sich immer aus der auf die auf die waagerechte Ebene projizierte Dachfläche zuzüglich der Dachüberstände.
Befestigte Flächen
Auch für Zufahrtsflächen, wovon Niederschlagswasser in den Kanal geleitet wird, fallen Gebühren an. Auch dann, wenn gemäß § 7 (5) der Entwässerungssatzung mit Genehmigung des Straßenbaulastträgers, das Niederschlagswasser indirekt über öffentliche Gehwege und Straßen in Sinkkästen abfließt.
Zisterne mit Überlauf an den Kanal
Inwieweit eine Fläche oder Dachfläche wasserundurchlässig ist, lässt sich anhand von Versiegelungsfaktoren ermitteln. In Troisdorf gelten diese Prozentwerte:
Über die Abwassergebühren: Alle Bürgerinnen und Bürger werden so an den Kosten für die Instandhaltung des Kanalsystems und die Reinigung des Abwassers beteiligt. Hier finden Sie die Abwassergebührensatzung.
Im natürlichen Kreislauf des Wassers fällt Regen auf die Erde und versickert im Boden. Geschieht dies auf dem eigenen Grundstück, ist einiges zu beachten.
Regenwasser von Grundstücken muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht beseitigt werden. Näheres dazu finden Sie im Bebauungsplan, der online oder im Bauamt eingesehen werden kann. Laut § 44 des Nordrhein-Westfälischen Landeswassergesetzes muss das Regenwasser von Grundstücken versickern, verrieseln oder ortsnah direkt in ein Gewässer eingeleitet werden.
Befindet sich ein Grundstück in einem Bereich, in dem Schmutz- und Regenwasser der öffentlichen Kanalisation getrennt zugeführt werden, ist der Anschluss und die Benutzung des Regenewasserkanalsgesetzlich vorgeschrieben. Die öffentlichen Regenwasserkanäle leiten das Wasser auf dem kürzesten Weg in eine öffentliche Versickerungsanlage oder in ein offenes Gewässer. So wird der natürliche Wasserkreislauf gestärkt.
Ob eine Versickerung auf Ihrem Grundstück möglich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, unter anderem auch davon, ob es sich in einer Wasserschutzzone befindet.
Wir beraten Sie gerne und geben Tipps zur Planung. Nützliche Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Rhein-Sieg-Kreises. Diese finden Sie im Bereich Downloads.
Bitte reichen Sie für Grundstücke mit über 800 m² abflusswirksamer Fläche einen Überflutungsnachweis (gemäß DIN 1986-100) ein. Die darin ermittelte zurückzuhaltende Regenwassermenge muss auf dem eignen Grundstück zurück gehalten werden (Regenrückhalteraum). Fachplaner, Architekten und Ingenieurbüros finden hierzu ein Merkblatt in unserem Downloadbereich. Es enthält auch die Regenspenden der Troisdorfer Stadtteile.