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Mühlengraben: Troisdorfs blaue Ader wurde gereinigt

Obwohl es verboten ist, ohne Genehmigung mit Pumpen dem Mühlengraben Wasser zu entnehmen, wurden bei der diesjährigen Reinigungsaktion zahlreiche – teils versteckte – Installationen wie diese dokumentiert. Ihre Nutzung schadet erheblich dem ökologischen Gleichgewicht des heimischen Gewässers.

Die jährliche Gewässerpflege zum Erhalt und Schutz des Mühlengrabens ist für dieses Jahr abgeschlossen. Drei Wochen lang wurde im Juli das Gewässer auf einer Gesamtlänge von rund sechs Kilometern von Unrat befreit und es wurden umfangreiche Pflegearbeiten durchgeführt. Bereits seit 2018 erteilt der Abwasserbetrieb Troisdorf, AöR (ABT) den jährlichen Auftrag an lokale Gartenbaubetriebe, da er für die Unterhaltung des Gewässers zuständig ist. 

Positive Müll-Bilanz
Im Vergleich zu den Vorjahren musste dieses Mal deutlich weniger Unrat aus dem Gewässer gefischt werden. Vielmehr konzentrierten sich die vier Gartenbaubetriebe darauf, Böschungskanten sowie Wirtschaftswege freizuschneiden und das Gewässer von Abflusshindernissen und Pflanzen zu befreien. Während Müll wie Ölkanister und Autoreifen ganz offensichtlich für den Bachlauf ein Problem darstellen, so schaden auch abgelagerter Gras- und Gehölzrückschnitt dem Gewässer. Korrekt entsorgt werden muss dieser natürliche Abfall auf eigenen Komposthaufen und sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, kann er bei Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sowohl in der RSAG-Entsorgungsanlage Sankt Augustin als auch in Swisttal können täglich bis zu 3 m3 kostenfrei entsorgt werden. 

„Was das Problem mit sogenannten organischen Gartenabfällen ist? Baum-, Hecken- und Rasenschnitt stellen mitunter massive Strömungshindernisse dar“, erklärt Jana Hennig, die verantwortliche ABT-Projektleiterin. Sie würden nicht nur das ökologische Gleichgewicht stören, sondern könnten auch die Siegdeichquerung im Absperrbauwerk Müllekoven verstopfen, dessen Reinigung sehr aufwändig und vor allem teuer ist. „Und da die Kosten über die Steuern auf alle Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden, sollte es auch im Interesse eines jeden einzelnen sein, Abfall nicht illegal am Bachlauf zu entsorgen“, appelliert Hennig. 

Vielfach illegale Pumpennutzung registriert
Im Rahmen der Reinigungsarbeiten wurden zahlreiche Pumpen dokumentiert, die die Gewässer-Anwohner teils sogar mit Haltevorrichtungen fest installiert haben. Hennig appelliert insbesondere im Hinblick auf die derzeit ungewöhnlich trockene und heiße Jahreszeit, dass nicht nur Rasen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen gefährdet sind. Bei der Wasserentnahme aus kleinen Gewässern wie dem Mühlengraben ist die Grenze schnell überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Bachlauf dadurch Schäden angerichtet werden können. Daher weist der ABT im Interesse des Gewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin: Der Gesetzgeber gestattet im Rahmen des Gemeingebrauchs natürlicher oberirdischer Gewässer das Entnehmen von Wasser per Hand durch Schöpfen. 

„Was so sperrig klingt, bedeutet ganz einfach: Sofern keine Sondererlaubnis für eine Wasserentnahme aus dem Mühlengraben vorliegt, darf Wasser nur mit Handschöpfgeräten wie Gießkannen oder Eimern entnommen werden, damit sich die Mengen in Grenzen halten“, bringt Hennig es in einfachen Worten auf den Punkt. Denn würde dem Mühlengraben zu viel Wasser entnommen, könnte nicht nur die Wassertemperatur ansteigen, sondern auch die Verknappung des Lebensraumes durch erhöhte Verdunstung schnell zu Schäden im Ökosystem führen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass es in Ausnahmefällen zulässig sei, dem Mühlengraben durch Abpumpen oder Anstauen Wasser zu entnehmen. Dies setze jedoch eine wasserrechtliche Erlaubnis voraus, die durch die Untere Wasserbehörde erteilt würde. Anträge können beim Rhein/Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Bereich Gewässerschutz, gestellt werden. 

Nachhaltige Wasserversorgung im Einklang mit der Natur
„Ein Nachhaltigkeits-Tipp zum Schluss, damit Troisdorfs blaue Ader auch künftig ein wertvoller Lebensraum bleibt: Der Garten kann mit aufgefangenem Regenwasser bewässert werden und auch private Teichanlagen können damit gefüllt werden, so dass dafür kein Wasser unnötig aus dem Mühlengraben entnommen werden muss“, betont Hennig.