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„Troisdorf hält dicht“ – dem Trinkwasser zuliebe

Land NRW hat Dichtheits- bzw. Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen neu geregelt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum Ende 2013 die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gesetzlich neu geregelt. Aktuell informiert der Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT) die Grundstückseigentümer in Troisdorf, welche Prüfpflichten sich hieraus ergeben.Wer beispielsweise unter www.troisdorf-haelt-dicht.de die Adresse seiner Liegenschaft in eine Suchmaske eingibt, erhält detaillierte Informationen darüber, ob er sich in einer Wasserschutzzone befindet und welche Fristen in seinem Wohngebiet gelten. Zudem hat der ABT Mitte Januar dem Grundsteuerbescheid der Stadt Troisdorf ein Merkblatt mit den wichtigsten aktuellen Informationen zum Thema „Zustands- und Funktionsprüfung“ beigelegt.

„Sauberes Wasser erhöht die Lebensqualität. Daher ist es so wichtig, dass unser Grundwasser sauber bleibt. Und deshalb muss sichergestellt werden, dass alle Abwasserleitungen dicht sind“, betont Volker Jansen, Stellvertretender Vorstand des Abwasserbetriebs Troisdorf die Wichtigkeit der Dichtheitsprüfung – heute als „Zustands- und Funktionsprüfung“ bezeichnet. Überall dort, wo erdverlegte Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken liegen, wird dabei untersucht, ob diese privaten Abwasserleitungen intakt sind oder ob die Gefahr besteht, dass austretendes Abwasser Boden und Grundwasser verunreinigt.

Die Fristen, bis wann die Abwasserleitungen geprüft sein müssen, ergeben sich aus der Grundstückslage, dem Alter der Grund­stücksentwässerung und der Art des Abwassers. In Wasserschutzgebieten gilt für alle Abwasserleitungen für häusliches Abwasser, die vor 1965 errichtet wurden, die gesetzliche Frist bis 31.12.2015, für neuere Abwasserleitungen bis 31.12.2020. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist für Liegenschaften mit häuslichem Abwasser gesetzlich keine Frist festgesetzt. Für private Abwasserleitungen mit industriellem oder gewerblichem Abwasser gelten gesonderte Regelungen.

Sollte die Prüfung ergeben, dass private Abwasserleitungen nicht mehr intakt sind, müssen diese eventuell saniert werden. Entscheidend sind Art und Umfang der Schäden. In den meisten Fällen hat der Grundstücksbesitzer bis zu zehn Jahre Zeit, um eine Sanierung durchzuführen. Der Abwasserbetrieb empfiehlt, sich hierzu beraten zu lassen und auf jeden Fall Vergleichsangebote von mehreren Fachbetrieben einzuholen.

Ob ein Grundstück in der Wasserschutzzone liegt oder eine andere Prüfpflicht besteht, können Grundstücksbesitzer unter der Servicetelefonnummer 02241 888 123 des ABT oder jederzeit im Internet unter www.troisdorf-haelt-dicht.de abrufen. Zudem bietet der Abwasserbetrieb regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung an. Weitere umfangreiche Informationen sind ebenfalls im Internet zu finden. Selbstverständlich stehen die Experten des Abwasserbetriebs auch persönlich oder telefonisch für alle Fragen rund um die Funktionsprüfung zur Verfügung.

Internet: www.troisdorf-haelt-dicht.de, Hotline: 02241 888 123

 

Herausgeber:
Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT), Poststr. 105, 53840 Troisdorf 

Ansprechpartner:
Olaf Strubelt, Pressesprecher
Tel.: 02241 888 280, E-Mail: strubelto@abwasserbetrieb-troisdorf.de

Stefan Hülsdünker, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 02241 888 380, E-Mail: huelsduenkers@abwasserbetrieb-troisdorf.de

Bildunterschrift:

Übersicht der Wasserschutzzonen in Troisdorf.