Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die von den SWT gelieferte Trinkwassermenge sowie die dem Kanal sonst zugeführte Wassermenge (z. B. Brauchwasseranlage). Die für Ihr Grundstück insgesamt ermittelte Trinkwassermenge gilt grundsätzlich als in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitete Schmutzwassermenge und wird bei der Gebührenveranlagung zugrunde gelegt.
Häufig wird nicht die gesamte bezogene Trinkwassermenge als Abwasser dem Kanal zugeführt; z. B. werden Garten-, Sportanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen bewässert, von denen eine Kanalableitung nicht möglich ist.
Diese nicht eingeleiteten Wassermengen können auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise gemäß der Abwassergebührensatzung des Abwasserbetriebes Troisdorf AöR abgesetzt werden.
Der Nachweis ist grundsätzlich durch geeichte, fest in die Leitung eingebaute Wasserzähler zu erbringen. Zapfhahnzähler zum Anschrauben an den Wasserhahn sind hierbei nicht erlaubt.
Wenn Sie sich zum Einbau eines Zwischenzählers entschließen, können Sie auf dem Formular zur Ermäßigung der Schmutzwassergebühr die Angaben vervollständigen.
Außerdem ist ein Foto des entsprechenden Zählers, des Einbauortes sowie der Außenzapfstelle beizufügen.
Anschaffungspreis (inkl. Montage) | ca. 150,00 € |
Schmutzwassergebühr je m³ | 3,32 € |
Eichgültigkeit des Zählers | 6 Jahre |
Einfach gerechnet:
150,00 € : 3,32 € = 45,18 m³ in 6 Jahren.
45,18 m³ : 6 Jahre = 7,53 m³ pro Jahr
Somit lohnt sich eine Anschaffung eines Zwischenzählers ab einer Wassermenge, die zur Gartenbewässerung genutzt wird, von ca. 7,5 m³ pro Jahr (dies entspricht 7.500 Liter bzw. 750 Gießkannen) Diese ermittelten Menge ist immer abhängig von den Installationskosten!
Beispielrechnung:
Schmutzwassermenge laut Hauptwasserzähler | 200 m³ |
Abzug für Gartenbewässerung gem. Zwischenzähler | - 8 m³ |
Gebührenpflichtige Schmutzwassermenge | 192 m³ |
Beantragung beim Abwasserbetrieb:
• Formular „Antrag zur Ermäßigung der Schmutzwassergebühr“ ausfüllen und unterschreiben
• Foto des Zählers (Nahaufnahme)
• Foto des Einbauortes
• Skizze über die Leitungsführung mit den Positionen von Haupt- und Gartenwasserzähler sowie der Gartenzapfstellen
Bitte beachten Sie zudem folgendes:
Von dort darf keine Einleitung in den Kanal -weder direkt (Waschbecken, Bodenablauf, Schwimmbad usw.) noch indirekt (Flächengefälle zum Straßenkanal, Pumpe usw.) möglich sein.