Regeneinleitung

Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen sind in Troisdorf die Ausnahme. Nur noch sehr wenige Grundstücke können nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.

Wenn dies der Fall ist, sollte möglichst eine Kleinkläranlage errichtet werden. Für den Betrieb der Kleinkläranlage ist der Eigentümer zuständig, der hierfür eine Genehmigung des Rhein-Sieg-Kreises erhält. Für die Entsorgung des Klärschlamms bleibt allerdings der Abwasserbetrieb zuständig.

Abwassersammelgruben kommen als Dauerlösung nur dort in Frage, wo ein Kanalanschluss nicht möglich und eine Kleinkläranlage nicht zulässig ist, z.B. in einem Wasserschutzgebiet.

Die Entsorgung des Klärschlamms und des in einer Grube gesammelten Abwassers erfolgt über den Abwasserbetrieb. Eine unmittelbare Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens durch den Eigentümer ist nicht zulässig.

Entsorgungsanmeldungen nimmt die Kläranlage Müllekoven unter 0228 / 1849-0 entgegen.