Häufig gestellte Fragen - FAQ
Ich habe bereits einen Dichtheitsnachweis. Kann ich diesen verwenden?
Ein Dichtheitsnachweis Ihrer Abwasserleitungen, der nach dem 01.01.1996 ausgestellt wurde, kann nach Prüfung durch den Abwasserbetrieb anerkannt werden. Senden Sie diesen Beleg in Kopie an den:
Abwasserbetrieb Troisdorf - AöR
Grundstücksentwässerung
Poststr.105
53840 Troisdorf
Sie erhalten nach der Prüfung Ihrer Unterlagen ein Antwortschreiben,
aus dem der nächste Prüftermin hervorgeht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies einige Wochen dauern kann.
Ich habe eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen. Das Ergebnis lautet: undicht. Was muss ich tun?
Als Erstes müssen Sie die Prüfbescheinigung beim Abwasserbetrieb einreichen. Ist der Schaden bereits lokalisiert, muss er beseitigt werden. Sollte z.B. nach einer Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck die Schadensstelle nicht bekannt sein, so muss diese zunächst lokalisiert werden. In der Regel geschieht dies mit einer Kamerabefahrung. Nach der Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mein Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet, und die privaten Abwasseranlagen sind erst nach 1965 (privat) bzw. nach 1990 (Gewerbe) erstellt worden. Muss ich das dem Abwasserbetrieb mitteilen?
Ja, denn dann brauchen Ihre Leitungen erst bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Für sie gilt nicht die vorgezogene Frist. Die Information ist wichtig für uns, da Sie andernfalls an die Prüfung schriftlich erinnert und gegebenenfalls auch gemahnt werden. Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, haben wir einen Vordruck bereitgestellt. Wir verschicken diesen Vordruck auch an alle Grundstückseigentümer mit der individuellen Information und der Einladung zu Infoveranstaltungen. Sie bekommen nach Prüfung von uns eine Mitteilung über die neue Prüffrist. Bitte beachten Sie, dass der Versand der Mitteilung einige Wochen dauern kann.
Wenn bei der Prüfung ein Schaden festgestellt wird, muss er dann direkt behoben werden?
Wenn Ihnen ein Schaden bekannt ist, bei dem Abwasser in das Erdreich einsickern kann, müssen Sie unverzüglich handeln. Das gilt auch für festgestellte Grundwassereintritte in die Abwasserleitungen, sogenanntes Fremdwasser.
Gibt es eine Versicherung gegen Schäden an der Abwasseranlage?
Unter Umständen ist dieses Risiko durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Sehen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach, oder lassen Sie sich fachkundig beraten.
Ich bin Mieter. Betrifft mich die Dichtheitsprüfung auch?
Nur indirekt. Zwar ist der Eigentümer der Immobilie für die Dichtheit der Abwasserleitungen verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der vom Eigentümer beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage gewähren. Es kann auch sein, dass Sie für einen kurzen Zeitraum der Prüfung Ihre sanitären Anlagen und andere Abwasser produzierende
Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nicht benutzen können.
Bekomme ich Zuschüsse?
Informieren Sie sich bitte über den aktuellen Stand auf unserer Internetseite. Allerdings gibt es einige angepasste Kreditangebote der Banken. Bitte fragen Sie auch Ihre Hausbank nach günstigen Krediten, und vergleichen Sie immer mehrere Angebote.
Zusammengefasst:
- Für alle Grundstücke ist bis zum 31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen erforderlich.
- Verkürzte Fristen gelten in Wasserschutzgebieten für alle privaten Abwasserleitungen mit häuslichem Abwasser, die vor dem 01.01.1965, und für alle industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden. Die Anlagen jüngerer Grundstücke müssen dort bis Ende 2015 geprüft werden.
- Verlängerte Fristen - teilweise bis 2020 - gelten für einige Gebiete außerhalb der Wasserschutzgebiete.
- Die Prüfungen dürfen nur durch anerkannte Sachkundige ausgeführt werden.
- Die Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung muss dem Abwasserbetrieb vorgelegt werden.