Fristen
Bis wann Ihre Abwasserleitungen geprüft werden müssen, ergibt sich aus der Grundstückslage und der Art des Abwassers. In Wasserschutzzonen gelten verkürzte Fristen für alle privaten Abwasserleitungen mit häuslichem Abwasser, die vor dem 01.01.1965, und für alle privaten Abwasser-leitungen mit industriellem und gewerblichem Abwasser, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden. Für alle neueren Abwasser- leitungen gilt dort die Frist bis Ende 2015.
Liegt Ihr Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet, kann es auch sein, dass Sie noch ein paar Jahre länger Zeit haben.
Die genauen Vorschriften für die Dichtheitsprüfung und die einzelnen Fristen sind für jedes Fristengebiet in einer eigenen Satzung verbindlich geregelt. Die Satzungen wurden im Amtsblatt der Stadt Troisdorf öffentlich bekanntgemacht. Sie können beim Abwasserbetrieb eingesehen.
Für alle Grundstücke, die nicht unter den Geltungsbereich einer der genannten Satzungen fallen, gilt die gesetzliche Frist 31.12.2015.
Die genannten Fristen gelten für die erstmalige Prüfung bestehender Abwasserleitungen. Nach einem Neubau oder einer Erneuerung von Abwasserleitungen muss die Dichtheitsprüfung sofort durchgeführt werden.
Welche Frist konkret für Ihr Grundstück maßgebend ist, können Sie am einfachsten online, hier auf unserer Hompage abfragen.
Selbstverständlich erhalten Sie auch persönlich oder telefonisch Auskunft: 02241 888 123.
Bitte halten Sie das Baujahr Ihres Hauses bereit, und nennen Sie unseren Mitarbeitern die Nutzung des Grundstücks (Wohnen oder Gewerbe).
Rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Fristen (etwa 1 bis 1,5 Jahre vorher) werden die Grundstückseigentümer von uns noch einmal individuell angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.