Dichtheispruefung

Fördermittel

Land NRW fördert die private Kanalsanierung

Das Land NRW gewährt einen Zinszuschuss für Investitionsmaßnahmen zur privaten Kanalsanierung auf Grundstücken privater Liegenschaften.

Gefördert wird die Sanierung privater Abwasseranlagen (einschließlich der Schächte) auf Grundstücken privater Liegenschaften und an ein Schmutz- oder Mischwassersystem ange-schlossen sind. Zu den Abwasseranlagen gehören insbesondere Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswas-ser, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind.

Die Sanierung muss auf Grund des Ergebnisses der Prüfung des Zustandes und der Funktions-fähigkeit notwendig sein.

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei ei-nem Kreditinstitut nach Wahl der Antragstellerin/des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem der NRW.BANK zuzuleiten. Dem Antrag sind das Ergebnis der Prüfung des Zu-standes und der Funktionsfähigkeit sowie ein Kostenvoranschlag für den Umfang der Sanie-rungsmaßnahme beizufügen.

Der Zinszuschuss wird nur dann gewährt, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrags bei der NRW.BANK mit der Sanierung des Kanals noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist unter anderem der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leis-tungsvertrages zu werden.

Wichtig:
- Jeder Grundstückseigentümer ist persönlich für den Zustand seiner Abwasserleitungen verantwortlich und gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Leitungen dicht sind!
- Nutzen Sie die finanzielle Förderung durch das Land NRW