Dichtheitsprüfung

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DICHTHEITSPRÜFUNG AKTUELL
Neue gesetzliche Regelungen zur Dichtheitsprüfung?

Der Landtag diskutiert eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zur Dichtheitsprüfung. Nach Gesetzentwürfen von CDU/FDP und SPD/GRÜNE hat das Umweltministerium am 24. Januar den Entwurf einer neuen Rechtsverordnung vorgelegt.

Die Verordnung soll Anlässe und Fristen für die Dichtheitsprüfung neu regeln. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass in Wasserschutzgebieten bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden (bei gewerblicher Nutzung vor 1990) die Frist 2015 bestehen bleibt. Jüngere Leitungen sollen bis Ende 2020 geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Frist bis 2023 in der Diskussion.

Nähere Informationen sind einer Pressemittteilung des Umweltministeriums zu entnehmen.

Bis zu einer Neuregelung bleibt die aktuelle Rechtslage unverändert. Das heißt, die generelle Verpflichtung eine Dichtheitsprüfung bis Ende 2015 durchzuführen, hat ebenso Gültigkeit wie die verkürzten Fristen für ältere Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten oder die in Troisdorf bis maximal 2020 verlängerten Fristen außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Die nächsten Fristen laufen in den Gewerbegebieten in Bergheim und Spich Mitte 2012, in anderen Teilen von Spich Ende 2012 ab. Wer die zu erwartende Änderung des Landeswassergesetzes abwarten möchte, hat deshalb noch Zeit genug.

Außerdem wird der Abwasserbetrieb bis zu einer Konkretisierung der Entwicklung auf die Einleitung ordnungsrechtlicher Verfahren bei erstmals im Bestand durchzuführenden Prüfungen verzichten, sofern nicht im Einzelfall wasserwirtschaftliche Gründe ein unverzügliches Handeln erfordern.

Fragen zu diesem Thema beantwortet gerne unsere Kundenberatung unter der Telefonnummer 02241 - 888 123.


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Sauberes Wasser erhöht die Lebensqualität. Daher ist es so wichtig, dass unser Grundwasser sauber bleibt. Und deshalb müssen wir sicherstellen, dass alle Abwasserleitungen dicht sind.
Möglicherweise tritt auch Grundwasser in die Leitungen ein und erschwert bzw. verteuert die Abwasserbeseitigung.

Ist Ihr privater Abwasserkanal wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser?

Diese Fragen sind für Sie als Grundstückseigentümer ab sofort von größtem Interesse. Denn der § 61a im Landeswassergesetz NRW besagt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen. In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, sind diese Fristen zu verkürzen. Außerhalb von Wasserschutzzonen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch längere Fristen möglich.

Natürlich helfen wir Ihnen bei der Erfüllung aller Anforderungen; alle Grundstückseigentümer werden vom Abwasserbetrieb etwa ein bis anderthalb Jahre vor dem maßgebenden Termin noch gesondert angeschrieben. Zum Thema Dichtheitsprüfung bieten wir auch regelmäßig Informationsveranstaltungen an. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen schon einmal vorab.

Die Dichtheitsprüfung ist ein sehr umfangreiches Thema. Anschauliche Informationen erhalten Sie durch unseren Film.

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